Presseschau am 23. August 2015.

Presseschau 02.08.2015

Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen das Blog netzpolitik.org macht weiterhin Schlagzeilen und ist das Thema der heutigen Presseschau. Den Journalisten Markus Beckedahl und André Meister wird Generalbundesanwalt Harald Range nach einer Strafanzeige des Verfassungsschutzes den Tatbestand des Landesverrates vor. Seit der Spiegel-Affäre 1962 hat der Staat unter diesem Aspekt nicht mehr gegen Journalisten ermittelt.

Den Anfang machen die Stuttgarter Nachrichten:
„Maaßens neuester Coup: Er erstattete Anzeige gegen zwei Journalisten, die vertrauliche Unterlagen der Verfassungsschützer veröffentlicht und unliebsam über die Pläne der Geheimen berichteten, das Internet zu überwachen. Die Kritik, die deshalb jetzt auf Maaßen einprasselt, interessiert den 52-Jährigen wahrscheinlich ebenso wenig wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Freiheitsrechten von Journalisten aus dem Jahr 2007. Maaßen Botschaft hinter der Strafanzeige lautet: Ich will Journalisten – vor allem aber deren Informanten – an den Kragen, sollten sie Geheimes der Geheimen ans Licht bringen. Eine Botschaft auch – vielleicht sogar gerade – für die Journalisten, die seit Monaten, seit Jahren Pannen, Skandale und Defizite bei den deutschen Nachrichtendienste im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Terrorgruppe „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) offenlegen. Genau hier liegt das Problem: Die nach dem Auffliegen des NSU angeschobene Reform der deutschen Geheimdienste – politisch als Meisterwerk gelobhudelt – greift entweder zu kurz oder gar nicht. Auf den Schreibtischen von Leuten wie Hans-Georg Maaßen werden sie zur Blaupause, nach der die Verfassung ausgehöhlt wird“, kommentieren die Stuttgarter Nachrichten.

Die Tageszeitung Die Welt bescheinigt den staatlichen Organen, das Vertrauen endgültig verspielt zu haben:
„Juristen gehen Sachverhalte auf besondere Art an, und die ist sehr logisch. Subsumtion nennt sich das. Bei der Bundesanwaltschaft, der obersten Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik, scheint es mit dieser Fähigkeit allerdings nicht weit her zu sein. Da veröffentlicht das Rechercheportal „Netzpolitik.org“ zweimal den geheimen Wirtschaftsplan des Bundesamts für Verfassungsschutz, woraufhin dieses eine Anzeige gegen unbekannt stellt. Das ist absurd. Zunächst einmal lässt sich trefflich darüber streiten, ob es sich hier wirklich um ein Staats- oder nicht doch eher um ein Dienstgeheimnis handelt. Und selbst wenn man hier die Sicherheit des Staates in Gefahr sieht: „Netzpolitik.org“ soll die Wirtschaftspläne verraten haben, „um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen“? Nur dann wäre der Straftatbestand des Landesverrats erfüllt. Die Bundesanwaltschaft unterstellt also den beiden Journalisten, als Agenten gearbeitet zu haben. Wer einmal damit beginnt, die Staatssicherheit zu bemühen, um die Pressefreiheit einzuschränken, begibt sich auf ein sehr gefährliches Terrain. Schnell werden so aus Journalisten Staatsfeinde und Verräter, wie es in vielen Ländern längst der Fall ist. In einem solchen Umfeld ist die Glaubwürdigkeit der staatlichen Organe besonders wichtig. Der Generalbundesanwalt hat seine verspielt. Das kann nicht ohne Konsequenzen bleiben, wenn es die Bundesregierung mit der eigenen Glaubwürdigkeit und der Pressefreiheit ernst meint“, mahnt die Tageszeitung Die Welt.

„Es klingt wie ausgedacht. Daten aus den innersten Kreisen der Macht fließen ins Ausland ab, Unterlagen über Geheimes gelangen in die Öffentlichkeit. Die Kanzlerin kann Protokolle ihrer eigenen Telefonate im Internet nachlesen. Der Geheimdienst, der im Inland Spionageabwehr leisten soll, ist offenkundig machtlos. Der Generalbundesanwalt sieht sich außerstande, gegen die Täter zu ermitteln. Es fehlt ihm an Indizien“, stellt Spiegel Online in seinem Kommentar fest. „Das ist bundesdeutsche Realität im Jahr 2015. Bundesministerien und auch die Kanzlerin selbst wurden abgehört, der Verfassungsschutz hat in Sachen Spionageabwehr versagt. Der andere große Geheimdienst, der BND, kooperiert sogar mit den mutmaßlichen Tätern. Generalbundesanwalt Harald Range sieht sich nicht in der Lage, für Aufklärung zu sorgen. Bei einem anderen Thema sind beide, Verfassungsschutz und Generalbundesanwalt, deutlich agiler: Wenn es um die Einschüchterung von Journalisten geht. Nun ermittelt Harald Range, der gegen befreundete Geheimdienste nicht vorgehen will, gegen deutsche Journalisten. Die Betroffenen haben völlig Recht, wenn sie von Einschüchterungsversuchen und einem Angriff auf die Pressefreiheit sprechen. Sie haben Solidarität verdient“, bilanziert und fordert Spiegel Online.

In der Süddeutschen Zeitung plädiert man mit eindeutigen Worten dafür, das Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten einzustellen:
„Die Bundesanwaltschaft hat gegen zwei Journalisten des auf Geheimdienstbeobachtung spezialisierten Blogs Netzpolitik.org ein Verfahren wegen Landesverrats eingeleitet. Das ist ein unendlich peinlicher Missbrauch von Strafrecht. Der Chef des Verfassungsschutzes hat, genervt davon, dass die Dokumentation des Versagens seiner Behörde öffentlich wird, Strafanzeige wegen dieser Veröffentlichungen erstattet; und der Generalbundesanwalt, dem ansonsten die Hände zittern, wenn er die Buchstaben NSA liest, hat zugegriffen. Die Sicherheitsbehörden trommeln jetzt auf leeren Fässern; sie wollen von ihren Unzulänglichkeiten ablenken und Veröffentlichungen verhindern. Das hat mit rechtsstaatlichem Strafrecht nichts zu tun. Das ist martialisches, äffisches Machtgehabe. Die Sache wird nicht besser, wenn der Generalbundesanwalt nun mit den Ermittlungen „innehält“, wenn er also erklärt, vorläufig keine Durchsuchungen und Verhaftungen vorzunehmen. Das ist Augenwischerei. Er muss nicht innehalten, sondern das Verfahren einstellen“, macht die Süddeutsche Zeitung deutlich.

Wir von Reflekt kommentierten die Vorgänge ebenfalls:
„Wo uns dieser Krimi hinführen wird, ist ungewiss. Wir brauchen einen Generalbundesanwalt, der keinen Verrat an den Grundwerten unserer Demokratie begeht, und sich nicht von der Regierung instrumentalisieren lässt. Das ist nämlich der eigentliche Landesverrat. Wir Journalisten sollten uns bestärkt in unserer Arbeit und in unserem Wert für diese Gesellschaft fühlen, und jetzt erst recht recherchieren und aufdecken. Eins ist sicher: man kann nur hoffen, dass dieser Fall auch wie der vor 53 Jahren ausgeht. Mit einem Sieg für die Presse“, hieß es in unserem Kommentar „Landesverrat: Ermittlungen gegen netzpolitik.org“ vom 1. August.

Zum Schluss noch eine letzte Meldung des aktuellen Spiegel, nach der Bundeskanzlerin Angela Merkel für eine vierte Amtszeit 2017 kandidieren soll:
„Kanzlerin Angela Merkel hat sich offenbar entschieden, bei der Bundestagswahl 2017 noch einmal anzutreten. Bei einem Strategietreffen mit ihrem Generalsekretär Peter Tauber und CDU-Bundesgeschäftsführer Klaus Schüler besprach sie nach SPIEGEL-Informationen bereits, wer für die Kampagne der Union in gut eineinhalb Jahren zuständig sein soll.“

Mit diesem Auszug endet die heutige Presseschau.