Vorratsdatenspeicherung: Ein direkter Angriff auf die Pressefreiheit
Ein Kommentar von Lucas Kulczycki
Erst gestern beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit die Vorratsdatenspeicherung, kurz VDS. Sie erlaubt dem Staat, jeden deutschen Staatsbürger unter Generalverdacht zu stellen und so Telefon- und SMS-Verkehr sowie Internetspuren zu speichern.
Man kann jetzt natürlich argumentieren, dass auf die Daten erst zugegriffen werden kann, wenn der Staat einen begründeten Verdacht hat und ein Richter den Zugriff erlaubt – und das ist auch richtig. Doch damit ist etwas viel Verwerflicheres verbunden: Ein einfacher und „komplett legaler“ Eingriff in die Pressefreiheit.
Ob die VDS nun legal ist oder nicht, darüber muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (wieder mal) urteilen, schließlich verstößt sie eigentlich gegen Art. 10 Abs. 1 des Grundgesetzes (Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich). Sollte die Vorratsdatenspeicherung jedoch Bestand haben, entsteht eine ernsthafte Gefahr für die Pressefreiheit.
Journalisten zitieren nicht selten „unsere Quellen“: Gemeint sind damit Informanten aus Unternehmen, Regierungen oder sonstigen höheren Posten, die eigentlich ihr Wissen verschweigen müssten. Tun sie es nicht, begehen Sie eine Straftat (oft brechen sie damit Verträge) – und genau dafür könnten sie mit der VDS belangt werden.
Ein sehr einfaches, jedoch perfektes Beispiel hierfür ist Edward Snowden. Er machte der Presse und damit der Öffentlichkeit geheime Dokumente zugänglich, womit er offensichtlich eine Straftat begangen hat. In der Regel jedoch sind solche Informanten der Presse anonym – aus offensichtlichen Gründen.
Mithilfe der Vorratsdatenspeicherung wäre es dem Staat jedoch möglich, genau solche eigentlich anonymen Informanten ausfindig zu machen und sie vor Gericht zu stellen. Da sie in der Regel durch das Weitergeben von Informationen Straftaten begangen haben, würden sie für ihr Handeln auch bestraft werden.
Auch hier könnte man wieder argumentieren, dass man einfach keine Straftaten begehen soll, dann sei doch alles gut. Aber so leicht ist das in diesem Thema leider nicht, denn eine freie Presse braucht Informanten um korrekt zu funktionieren. Wie sonst sollen Missstände in der Politik oder sonstigen Institutionen oder Unternehmen aufgedeckt werden? Ohne Informanten könnte sich die Presse nur auf allgemein zugängliche Presseerklärungen berufen, und diese werden von den betroffenen Institutionen verfasst – in anderen Worten: Es würden nur die Informationen zugänglich gemacht werden, die Unternehmen, Regierungen etc. auch zugänglich haben wollen, also nichts Negatives.
Natürlich wäre auch durch die VDS das Informantsein nicht tot, jedoch sehr stark geschrumpft. Es würde für die Presse deutlich schwerer, Missstände wie Betrug, Korruption oder sonstiges aufzudecken. Der Staat oder auch Konzerne könnten der Öffentlichkeit auf der Nase herumtanzen und buchstäblich Propaganda betreiben – die Presse würde wirklich zur „Lügenpresse“ werden. Und wollen wir Bürger es wirklich zulassen, dass wir nur das erfahren, was wir auch erfahren sollen, um sich somit de facto was Presse- und Meinungsfreiheit angeht im Dritten Reich zu befinden? Was Staatswillkür anrichten kann, hat nicht nur die Geschichte schon viel zu häufig gezeigt.